Dem Urlauben mit Ferienwohnrechten können verschiedene Systeme zu Grunde liegen.
VEREINSSYSTEM
Bei nach Vereinsrecht organisierten Ferienanlagen ist – ähnlich wie bei der Zugehörigkeit zu einem Sportclub – der Erwerbspreis für ein Ferienwohnrecht vergleichbar mit einer Aufnahmegebühr. Man erwirbt entweder das Anrecht auf die Nutzung einer bestimmten Appartement-Kategorie oder entscheidet sich für ein Teilzeitwohnrecht-System mit Nutzungsgarantie für ein ganz bestimmtes Appartement. In der Regel fungiert ein Verein als Träger eines solchen Ferienclubs auf Non-profit-Basis und gibt für den laufenden Betrieb der Anlage lediglich die Selbstkosten an seine Mitglieder weiter.
AKTIENSYSTEM
Auch das Aktiensystem eines Schweizer Anbieters von Teilzeitwohnrechten arbeitet statutengemäß nicht unter dem Aspekt der Gewinnerzielung. Für die Belegung der Appartements müssen »Punkte« eingebracht werden, die aus dem Erwerb von Ferienpässen oder als Dividende aus den eigenen Aktien resultieren.
PUNKTESYSTEM
Im Kommen sind derzeit neu »Punkteprogramme«, die eine weitere »Stückelung« der wochenweisen Teilzeitwohnrechte ermöglichen und mit Punkten als systemimmanenter »Währung« darüber hinausgehende Verwendungsmöglichkeiten erschließen.
Zusätzliche Informationen unter nachfolgenden Links:
Zum Begriff Teilzeitwohnrecht
Kosten für Teilzeitwohnrechte
Nutzungsdauer
Internationaler Tausch
Vorteile von Teilzeitwohnrechten
Marktentwicklung
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