Grundsätzlich muss man leider sagen, dass der Wiederverkauf von Ferienwohnrechten derzeit sehr schwierig ist. Dies ist ein Problem, da es viele Ferienwohnrechtbesitzer gibt, die in den 80er- und 90er- Jahren Teilzeitwohnrechte gekauft haben – im Alter von meist um die 50 Jahre – und heute in einem Alter sind, das Reisen nicht mehr im gleichen Maße möglich macht. Viele dieser Kunden der ersten Stunde des „Timesharings“ wollen derzeit verkaufen und treffen auf einen Markt, in dem viele potenzielle Neukunden durch die vernichtende Presse verschreckt sind.
Denn durch die über Jahre sehr kritische und einseitig negative Medienberichterstattung ist der Markt mehr oder weniger zusammengebrochen. Es gibt kaum Nachfrage nach Ferienwohnrechten - dies gilt aus Sicht des deutschsprachigen Marktes besonders für Ferienwohnrechte in entfernten Ländern, da hier eine direkte Inaugenscheinnahme der Anlage durch einen Interessenten mit hohen Kosten verbunden ist.
Grundsätzlich gibt es drei Varianten der Weitervermittlung von Ferienwohnrechten:1) Der Anbieter bzw. die Anlage, bei der man selbst gekauft hat, betreibt einen Weitervermittlungs-Service. Ist dies der Fall und ist der Service nur bei einer erfolgreichen Weitervermittlung kostenpflichtig, so sollte man immer zunächst diesen Weg beschreiten, da er noch am aussichtsreichsten ist.
2) Zweitens kann man selbst versuchen, einen Käufer zu finden - z.B. über eine Kleinanzeige oder über das Internet. Dieser Weg ist sehr schwierig, da das Produkt Ferienwohnrecht doch recht erklärungsbedürftig ist und es deshalb für einen Laien, selbst wenn er seit Jahren damit Urlaub gemacht hat, kaum möglich ist, die Fragen eines möglichen Interessenten zu beantworten.
3) Drittens kann man im Freundes- und Bekanntenkreis jemanden suchen, der das Ferienwohnrecht übernehmen könnte. Vielleicht gibt es Kinder, die das Ferienwohnrecht nutzen wollen?
Die schwierige Marktsituation machen sich Kriminelle zu Nutze, die sich illegal Kontaktdaten von Teilzeitwohnrechtbesitzern beschaffen – etwa, indem sie zum Schein als Verkäufer bei Anbietern von Teilzeitwohnrechten anheuern - und die verschiedene ausgefeilte Maschen entwickelt haben, um verkaufswillige Teilzeitwohnrechtebesitzer abzuzocken. Dies war auch ein Grund dafür, warum die Richtlinie 2008/122/EG die Wiederverkaufsverträge in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbezogen hat.
Der DBTW warnt seit Jahren vor deren Machenschaften, möchte aber auch darauf hinweisen, dass solche Wiederverkaufsbetrüger Kriminelle darstellen, deren Opfergruppe zufällig in der Teilzeitwohnrechtebranche zu finden ist. Hierfür darf nicht, wie es in den Medien oftmals geschieht, die Teilzeitwohnrechtebranche verantwortlich gemacht werden.
Auch muss man feststellen, dass man sich leicht vor Wiederverkaufsbetrug schützen kann. Denn letztlich kann ein solcher Betrugsversuch nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn das Opfer sehr leichtsinnig agiert. Der Betrug ist immer darauf ausgelegt, dass das Opfer dem Täter freiwillig und aus eigener Initiative Geld überweist. Auch wenn die um den eigentlichen Betrugsversuch herum konstruierten Geschichten durchaus plausibel wirken, sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass man nicht einem „wildfremden“ Menschen auf ein Konto im Ausland mehrere oder gar etliche Tausend Euro überweisen darf.
Und es gibt klare Anzeichen für einen versuchten Wiederverkaufsbetrug:
1) Sie müssen im Voraus, d.h. vor erfolgreicher Weitervermittlung Ihres Teilzeitwohnrechts an einen Interessenten, irgendwelche Gebühren bezahlen. Dies ist nach der neuen EU-Richtlinie inzwischen auch ausdrücklich verboten.
2) Sie sollen irgendwo hinreisen, damit der angebliche Verkauf abgewickelt werden kann.
3) Man sagt Ihnen, der Käufer Ihres Wohnrechts stehe bereit, es gäbe einen Interessenten.
4) Es werden Ihnen hohe Wiederverkaufspreise. i.d.R. mehr als Sie selbst gezahlt haben - garantiert.
5) Sie werden aufgefordert, Urkunden beizubringen, die Sie nicht besitzen können. Man bietet Ihnen an, diese angeblich fehlenden Urkunden gegen eine Gebühr zu besorgen.
6) Sie werden unaufgefordert telefonisch kontaktiert, und man sagt Ihnen, Sie wären in einer öffentlichen Liste als verkaufswilliger Ferienwohnrecht-Besitzer geführt.
Sollten Verbraucher den Verdacht haben, Opfer eines solchen Verbrechens geworden zu sein oder mit entsprechenden Aktivitäten gerade konfrontiert zu sein, so sind sie herzlich eingeladen, sich zu melden.
Hier sind alle Kontaktmöglichkeiten des DBTW.
Zusätzliche Informationen unter nachfolgenden Links:
Gesetzgebung
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